Winterregeln für unsere Ferienwohnungen in Österreich

Strenge Regeln, sicherer Winter. Das ist die Devise für eine sichere Wintersaison.“

Klar ist: Wer sich jetzt impfen lässt, wird auch im Winter Zugang zu allen Bereichen (Lift, Gasthaus, Konzert, Kino) haben.

Das österreichischen Gesundheitsministerium und der Tourismusverband haben „Winterregeln“ für eine sichere und erfolgreiche Saison erarbeitet.

Der bestehende 3-Stufenplan gibt zum Teil bereits den rechtlichen Rahmen vor:

  1. Stufe: Derzeit
  2. Stufe: Ab 7 Tage nachdem Intensivbetten-Auslastung von 15% überschritten wurde
  3. Stufe: Ab 7 Tage nachdem Auslastung von 20% überschritten wurde

Gastronomie und Beherbergung

  • Stufe 1: Derzeit Zutritt mit 3G-Nachweis
  • Ab Stufe 2 sind Antigen-Tests mit Selbstdurchführung („Wohnzimmertests“) nicht mehr als Nachweis gültig.
  • Sollte Stufe 3 eintreten, sind auch „amtliche“ Antigen-Schnelltests (etwa Teststraße, Apotheken) nicht mehr als Zutrittsnachweis gültig.

Après-Ski

  • Während Stufe 1 gelten die gleichen Regeln wie für Nachtgastronomie: Zutritt mit PCR-Testergebnis, Impfnachweis oder Genesungsnachweis. Ein Antikörpernachweis oder Antigentest ist nicht ausreichend.
  • Ab Stufe 2 gilt die 2G-Regel: Zutritt nur für Geimpfte und Genesene, Wegfall von Testungen jeglicher Art.

Seilbahnen

  • Stufe 1-3: Verpflichtendes Tragen einer FFP2-Maske.
  • Ab Saisonstart Einführung der 3-G-Regel.

Advent- und Weihnachtsmärkte

  • Stufe 1: Zutritt mit 3G-Nachweis
  • Ab Stufe 2 sind Antigen-Selbsttests mit Selbstdurchführung („Wohnzimmertests“) nicht mehr als Nachweis gültig.
  • Sollte Stufe 3 eintreten, sind auch „amtliche“ Antigen-Schnelltests (etwa Teststraße oder Apotheken) nicht mehr als Zutrittsnachweis gültig.