Kostenloser Erholungsaufenthalt in unserer Sozialwerk-Ferienwohnung

Eine der Aufgaben des Sozialwerks ist es, KollegInnen in Notlage im Rahmen seiner Möglichkeiten zu unterstützen.

Um diesem Anspruch gerecht zu werden bietet das Sozialwerk seinen Mitgliedern einen kostenlosen Erholungsurlaub nach Langzeiterkrankung an.

Auf Antrag können sich betroffene Mitglieder mit einer Begleitperson in unserer Ferienwohnungen in Abtenau eine Woche kostenlos erholen. Jede weitere Person muss die anfallenden Energie- und Nebenkosten sowie die Fremdenverkehrsabgabe selbst tragen.

Die Bedingungen für diese Leistung sind:

  • Der Aufenthalt muss innerhalb von drei Monaten nach Rückkehr ins Arbeitsleben beantragt werden,
  • die Erkrankung muss mindestens sechs Wochen am Stück gedauert haben (anstatt Entgelt- erfolgt Krankengeldzahlung),
  • diese Leistung kann nur einmal in zwei Jahren beantragt werden.

Dieses Angebot gilt auch für Kollegen der BGE mit den gleichen Bedingungen.

Zum Flyer (bitte beachten, dass die Ferienwohnung in Saalfelden nicht mehr verfügbar ist!)